Deutschlands Asylgesetzgebung und Asylverfahrensregelungen im europäischen Kontext
Deutschlands Asylgesetzgebung und Asylverfahrensregelungen im europäischen Kontext
„Deutschlands Asylgesetzgebung und Asylverfahrensregelungen im europäischen Kontext“
Spätestens seit dem Bootsunglück vor Lampedusa am 03. Oktober 2013 bei dem über 350 Flüchtlinge im Mittelmeer ertranken, ist das Thema Flucht nach und Asyl in Europa ständig präsent. Die Europawahl in diesem Jahr wurde u.a. von diesem Thema dominiert. Statt die Asyl- und Flüchtlingspolitik der EU grundlegend zu überdenken, wurden weitere Millionenbeträge in die Verschärfung der Sicherheits- und Abschottungsmaßnahmen an den europäischen Außengrenzen gesteckt. In Deutschland wurde während der Europawahlen und wird darüber hinaus von Rechtspopulistinnen und neonazistischen Gruppierungen weiter Stimmung gegen Asylsuchende gemacht. Mit Begriffen wie „Wirtschaftsflüchtlinge“ oder „Sozialtourismus“ wird die „Das Boot ist voll“-Rhetorik weiter voran getrieben. Und aktuellen Studien zu Folge hegen über 50 % der deutschen Bundesbürgerinnen eine Ablehnung gegenüber Asylsuchenden. Gleichzeitig stuft die Bundesregierungen munter Balkanstaaten, aus denen mehrheitlich Roma auf Grund von Diskriminierung fliehen, als sicher ein, um Abschiebungen zu ermöglichen und diskutiert eine weitere Verschärfung des Asylrechts. Dabei ist es jetzt schon quasi unmöglich „legal“ in die Bundesrepublik als Flüchtling einzureißen und Asyl zu beantragen. Warum das so ist und welche Rolle die Bundesrepublik mit ihrer Asylpolitik in der EU einnimmt, soll in diesem Workshop diskutiert werden. Was steckt hinter Begriffen wie EUROSUR, EURODAC und Dublin III? Wie gestalten sich die deutschen Asylverfahren? Und welches Ausmaß an Diskriminierung verbirgt sich hinter der deutschen Asylpolitik? Diesen und weiteren Fragen soll dieser Workshop auf den Grund gehen.
Ein Workshop vom Flüchtlingsrat Thüringen.